12.451 DM pro Monat ist »geringes Einkommen«!

Der Fall, über den hier berichtet wird, wurde durch Nachforschungen bekannt, nachdem das Amtsgericht Bad Homburg den Sozialhilfeempfänger Abdurrahim C. im August 1999 »aufgrund seines geringen Einkommens« zu 50 Tagessätzen je 10,00 DM verurteilt hatte. (Taunuszeitung, 19.8.1999).

Der Mann war betrunken mit seinem Auto auf mehrere Personen zugefahren, die vor einem Kiosk standen. Ein Mann konnte gerade noch wegspringen. Die Polizei stellte 1,01 Promille fest. Die Zeugen behaupteten, daß es vor Eintreffen der Polizei zu einem Streit zwischen dem Türken C. und einem Tunesier gekommen sei. Der Angeklagte behauptete, er sei mit einer Pistole und einem Metzgerbeil bedroht worden. Die Aussagen waren so unterschiedlich, daß das Gericht zu diesen Straftaten keine eindeutige Beweislage erkennen konnte. So beschränkte es sich auf »Trunkenheit am Steuer« und »aufgrund seines geringen Einkommens« auf milde 500 Mark Strafe.

Pech, daß es nun einen Deutschen gab, der wissen wollte, was »geringes Einkommen« bedeutet.

Hier lesen Sie die Antwort auf diese Frage!

Die UNABHÄNGIGEN NACHRICHTEN berichteten in der Ausgabe 5/2000 über den Fall eines vorbestraften Sozialhilfeempfängers, der mit zwei nach islamischem Recht hier anerkannten Ehefrauen 12 Kinder hat und monatlich 10.441 DM Sozialhilfe bezieht. Wie der CDU-Pressedienst des Landtagswahlkreises 23 jetzt meldet, ist dieser Betrag falsch. Die Familie erhält noch wesentlich mehr:

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Sozialhilfeparadies Deutschland:

Wo sind die Grenzen der Belastbarkeit?

Nicht nur 10.441 DM monatliche Sozialleistungen (z.B. für Wohn-, Kindergeld und Hilfe zum Lebensunterhalt) aus dem Steuertopf erhält die 15-köpfige türkische Asylanten-Großfamilie Abdurrahim C. im Hochtaunuskreis seit etwa zweieinhalb Jahren, wie durch die Auskunft der Sozialministerin auf das Auskunftsersuchen des Abg. Prof. Dr. Bernd Hamer (CDU) bekannt wurde.

Auf Nachfrage des Landtagsabgeordneten konnte nach langwierigen Ermittlungen der zuständigen Sozialbehörde jetzt festgestellt werden, daß dem türkischen Asylanten mit seinen zwei Haushalten (2 Ehefrauen und 12 Kinder) darüber hinaus im Jahr 1998 weitere insgesamt 36.261 DM sogenannte »einmalige Beihilfebeträge« z.B. für Bekleidung, Schulerstausstattung, Umlageabrechnungen, Weihnachtsbeihilfen, Hausrat, Darlehen und Leistungen der Krankenhilfe, im Jahr 1999 entsprechend weitere insgesamt 24.124 DM Sozialleistungen gewährt wurden. (Siehe Auskunft der Sozialministerin vom 30. Juni 2000).

Das sind Netto-Gesamtleistungen für die Familie von 161.553 DM in 1998 bzw. monatlich durchschnittlich 13.463 DM und für 1999 149.416 DM bzw. monatlich durchschnittlich 12.451 DM.

Welches Bruttoeinkommen ein arbeitender Familienvater bei dieser Größenordnung demgegenüber verdienen müßte, läßt sich durchaus überschlägig errechnen.

Der CDU-Abgeordnete stimmt all denen zu, die unser Sozialsystem für dringend reformbedürftig halten, weil es auf diesem Hintergrund nicht nur zunehmend unsozial, sondern auf Dauer finanziell nicht mehr verkraftbar ist. Darüber hinaus verwundere es nicht, daß die Leistungen dieses Sozialparadieses sich inzwischen weltweit herumgesprochen haben und für Wirtschaftsflüchtlinge und deren kriminelle Schlepperbanden immer attraktiver werde, meint der Abgeordnete abschließend.

Bad Homburg, den 17.8.2000 (Quelle: CDU Pressedienst - Landtagswahlkreis 23 in Hessen)